Testament übernehmen

Wow, ertaunlich woher die Leute wissen, dass ich erben soll :-) Ich wußte noch gar nichts von meinem millionenschweren Verwandten, aber das Internet macht es wohl möglich. Danke für die nette Spam-Mail Mr. Henry Pule. 

Sehr geehrter Herr Geschaeftsfuehrer,

Ich bin der Manager vom Finanz-Abteilung First National Bank Südafrika (FNB) hier in Johannesburg Südafrika. In meiner Abteilung entdeckten wir eine entstanden Summe von $16.2m Dollar (SECHZEHN MILION ZWEI HUNDERT TAUSEND U.S.-DOLLAR) in einem Konto, das zu einem unseres fremden Kunden gehört, (HERR CHRISTOPHER GARDNER) wer starb im World Trade-Zentrum in New York am 11. September 2001. Herr Gardner funktionierte als ein Unternehmer in Johannesburg und er war auf einem Besuch nach Amerika, als er seinen vorzeitigen Tod durch den Terrorist-Angriff auf dem World Trade-Zentrum Gebäude traf.
Weil wir Informationen über seinen Tod bekamen, haben wir seinen next-of-kin (nächst verwandter) erwartet, vorzukommen und sein Geld zu behaupten, das in einem Konto in unserer Bank domiziliert hatte. Wir können sein Geld nicht befreien, außer wenn sich darum jemand als sein next-of-kin (nächst verwandter) oder Verwandter zum Verstorbene bewirbt, wie in unseren Bankwesen-Richtlinien und Bankregel ist.
Leider erfahren wir daß dieses unser Kunde starb OHNE TESTAMENT. Es ist deshalb auf dieser Entdeckung, die ich mich jetzt entschied, diesen geschaefts-vorschlag zu Ihnen zu machen und das Geld zu Ihnen als der next-of-kin (nächst verwandter) zum Verstorbene für nachfolgende Auszahlung zu Ihnen zu befreien, weil niemand dafür kommt, und wir wollen dieses Geld nicht, ins Bank-Schatzamt als unabgeholte Rechnung zu gehen.
Das Bankwesen-Gesetz und die Richtlinie hier legen fest, daß wenn solches Geld nach acht Jahren unabgeholt bliebe, wird das Geld ins Bank-Schatzamt als unabgeholter Fond übergeben werden. Unsere Bitte von Ausländer als der next-of-kin (nächst verwandter) in diesem geschaeft ist Gelegenheit durch die Tatsache, daß der Kunde ein Ausländer war und eine deutschestamm hat, durch dieser Tatsache es für einen Deutschen leicht zu machen, als der next-of-kin (nächst verwandter) zu präsentieren als einer Ausländer von andere länder.
Ich und meine Kollegen haben uns entschieden, Ihnen 40% dieses Geldes als Bezahlung für ihrer bereitschaft Sie als der Nutznießer verfügbar zu geben. Das restlichen menge von 60% wäre für mich und meine Kollegen. Wir sind bereit, alle Aufwendungen hier zu finanzieren, welchen für die Verarbeitung aller Dokumente hier notwendig ist um der Freilassung des Fonds zu Ihnen als der Nutznießer zu ermöglichen.
Wenn Ich Ihre Zustimmung bekomme, werde Ich mit Ihrem Namen bei der Bank bewerben, daß Sie der next-of-kin (nächst verwandter) des Verstorbene sind, danach werde ich weitergehen, eine eidesstattliche Erklärung durch einen Rechtsanwalt vorzunehmen um den Behauptungen zu initiieren, daß Sie der Nutznießer zum Verstorbene sind. Mit dieser gesetzlichen Anordnung vom Gericht wird die Bank nicht zögern, den Fond zu Ihnen als der Nutznießer zu befreien.
Um diese Verhandlung zu machen, risikofrei zu sein, wird Vertraulichkeit über diesen Vorschlag beibehalten werden. Sie können zu mir Ihre Zustimmung schicken, wenn es Sie interessieren diese Verhandlung mit mir zu schließen.

Ich hoffe, Ihre Antwort zu bekommen.

Henry PULE

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