Das Bundeskabinett hat die Abwrackprämie am 14. Januar 2009 beschlossen. Die Umweltprämie in Höhe von 2500€ wird bezahlt, wenn ein Altfahrzeug verschrottet un ein Neuwagen gekauft und zugelassen wird.
Die zehn Punkte zur Umweltprämie:
1. Finanzmittel: das Bundeskabinett stellt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
2. Stichtag: ist der 14. Januar 2009 für den Kauf und die Erstzulassung des Neuwagens, sowie für den Kauf und die Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Personen, die ein Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen: ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
- Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
- Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
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Ab heute gib es die Prämie nur noch nach einer Vorreservierung im Internet unter der Internet-Adresse http://www.ump.bafa.de
Hierfür muss man lediglich eine Kopie des Kaufvertrages vorlegen. Somit kann man sich die Abwrackprämie sichern.