Kapitalanlage denkmalgeschützte Immobilie

Wer schon einmal eine denkmalgeschützte Immobilie besichtigt hat wird von dem Baustil und dem Geist des Hauses beeindruckt sein. Wer hat hier schon gewohnt und zu welcher Zeit? Oftmals entprechen die heutigen Ansprüche an eine Immobilie in keinster Weise dem Baustil und der Raumaufteilung von damals. Ein Fachwerkhaus erfüllt in keinster Weise die Forderungen für Wärmedämmung und Energieeffizienz der Neuzeit.

Darüber muss sich ein Käufer im Klaren sein. Der Kaufpreis ist oftmals sehr niedrig, die Kosten für eine Renovierung hingegen sind schwer zu schätzen. Die Anforderungen für den Umbau von Denkmalimmobilien werden von den Ämtern für Denkmalschutz definiert. Vor Baubeginn muss eindeutig mit dem Denkmalamt geklärt werden, was umgebaut werden darf. Ziel ist es immer das Gebäude in den “historisch ursprünglichen Zustand zu bringen”. Eine Liste aller denkmalgeschützter Gebäude ist beim Amt für Denkmalschutz einsehbar.
Eine Denkmalimmobilie bietet für Kapitalanleger einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Der Kapitalanlger muß bei der Vermietung einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Der Verlust entsteht bei den Ausgaben, wenn der Darlehenszins und die Abschreibung des Kaufpreises höher sind als die Mieteinnahmen. Bei der Denkmalimmobilie können über 12 Jahre 7-8% abgeschrieben werden. Dadurch werden die Ausgaben deutlich erhöht und somit ist der Verlust begründet. Das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast wird dadurch gesenkt. Ein Umstand den Kapitalanleger sehr gerne nutzen.


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